Kontakt mit dem Vermieter aufgenommen werden
die Kündigung in die Wege geleitet werden (die Kündigung sollt schriftlich bestätigt werden)
Termine für die Räumung, Reinigung und die Übergabe geplant werden
das Testament bei den zuständigen Behörden eingereicht werden
die Post des/der Verstorbenen umgeleitet werden (schriftliches Gesuch an die Post)
Telefongesellschaft, Elektrizitästwerk etc. benachrichtigen.
die Nachlassunterlagen für das Finanzamt bereitgehalten werden
ein Inventar des Hausrates zu Händen der Erbengemeinschaft erstellt werden (hier werden Wünsche und Ansprüche notiert)
Zivilstandsänderungen regeln
Zertifikate und Vollmachten für die Erbschaft besorgen
ein Erbenkonto eingerichtet werden zur Begleichung von laufenden Rechnungen
von vorhandenen Bankguthaben müssen Wertschriftenauszüge mit Kursbewertungen per Todestag angfordert werden
Versicherungspolicen müssen durchgesehen, Änderungen beantragt, Kündigungen formuliert und Ansprüche aus den Policen geltend gemacht werden
die Finanzierung für den Grabunterhalt muss gesichert werden, evt. muss ein Fond für diesen Zweck eingerichtet werden
Abonemente für Zeitungen und Zeitschriften müssen gekündigt werden
der Hausrat muss verteilt oder verkauft werden.
Steuerrechnungen bis zum Todestag prüfen
Eine Zwischenbilanz und der Verrechnungssteuerantrag bis zum Todestag muss erstellt undeingereicht werden
noch offene Rechnungen müssen geprüft und beglichen werden
Bankkonti sollten rechtzeitig gekündigt werden
Münzen, Wertsachen und Wertschriften müssen zugeteilt oder veräussert werden
Legate und Spenden sollten übergeben werden
Unterlagen nach den Anforderungen des Finanzamtes zusammenstellen und einreichen
erste Auszahlungen aus der Erbschaft müssen vorgenommen werden und entsprechende Vorabrechnung müssen erstellt werden
die Wohnung oder die Liegenschaft muss (geräumt und gereinigt) an den Vermieter, den Nachmieter oder den neuen Besitzer übergeben werden
die Verrechnungssteuer- und Quellensteueranträge sind einzureichen.(Vom Todestag bis zum Teilungstag)
das Steuerinventar muss überprüft werden
nun steht die definitive Regelung der Erbschaftssteuer an
die Aufteilung des Nachlasses gemäss Testament oder Erbenvereinbarung wird nun vorgenommen
die Restauszahlungen werden nun vorgenommen
Zu guter letzt müssen noch die Erbenkonti aufgelöst werden.
der Veräusserung des Hausrates einzeln oder Pauschal, je nach Ihren Wünschen
wir erstellen genaue Übersichten oder je nach Notwendigkeit ein detailiertes, genaues Inventar
der Auflösung der Wohnung. Wir räumen, reinigen und geben die Wohnug dem Vermieter, oder dem Nachmieter ab
der Veräusserung der Liegenschaft. Wir räumen und reinigen diese und wir veräussern Liegenschaften nach Ihren Wünschen.
je nach Wunsch übernehmen wir den Verkehr mit Ämtern, Erben und Vermächtnisnehmern. Wir füllen Formulare aus, führen Korrespondenz, erledigen wichtige Telefonate, richten Fonds ein und eröffnen Kontis
Bestattungshaus Angel
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