Nachlass


Wohnungen müssen aufgelöst, Liegenschaften geräumt und der Nachlass muss geregelt werden!


1. Innerhalb der ersten Woche sollte

Kontakt mit dem Vermieter aufgenommen werden

die Kündigung in die Wege geleitet werden (die Kündigung sollt schriftlich bestätigt werden)

Termine für die Räumung, Reinigung und die Übergabe geplant werden

das Testament bei den zuständigen Behörden eingereicht werden

die Post des/der Verstorbenen umgeleitet werden (schriftliches Gesuch an die Post)

Telefongesellschaft, Elektrizitästwerk etc. benachrichtigen.

2. In der zweiten und dritten Woche sollten

die Nachlassunterlagen für das Finanzamt bereitgehalten werden

ein Inventar des Hausrates zu Händen der Erbengemeinschaft erstellt werden (hier werden Wünsche und Ansprüche notiert)

Zivilstandsänderungen regeln

Zertifikate und Vollmachten für die Erbschaft besorgen

ein Erbenkonto eingerichtet werden zur Begleichung von laufenden Rechnungen

von vorhandenen Bankguthaben müssen Wertschriftenauszüge mit Kursbewertungen per Todestag angfordert werden

Versicherungspolicen müssen durchgesehen, Änderungen beantragt, Kündigungen formuliert und Ansprüche aus den Policen geltend gemacht werden

die Finanzierung für den Grabunterhalt muss gesichert werden, evt. muss ein Fond für diesen Zweck eingerichtet werden

Abonemente für Zeitungen und Zeitschriften müssen gekündigt werden

der Hausrat muss verteilt oder verkauft werden.

3. Nach einem Monat oder später

Steuerrechnungen bis zum Todestag prüfen

Eine Zwischenbilanz und der Verrechnungssteuerantrag bis zum Todestag muss erstellt undeingereicht werden

noch offene Rechnungen müssen geprüft und beglichen werden

Bankkonti sollten rechtzeitig gekündigt werden

Münzen, Wertsachen und Wertschriften müssen zugeteilt oder veräussert werden

Legate und Spenden sollten übergeben werden

4. Zwei Monate und später

Unterlagen nach den Anforderungen des Finanzamtes zusammenstellen und einreichen

erste Auszahlungen aus der Erbschaft müssen vorgenommen werden und entsprechende Vorabrechnung müssen erstellt werden

die Wohnung oder die Liegenschaft muss (geräumt und gereinigt) an den Vermieter, den Nachmieter oder den neuen Besitzer übergeben werden

5. Nach vier Monaten eventuell später

die Verrechnungssteuer- und Quellensteueranträge sind einzureichen.(Vom Todestag bis zum Teilungstag)

das Steuerinventar muss überprüft werden

nun steht die definitive Regelung der Erbschaftssteuer an

die Aufteilung des Nachlasses gemäss Testament oder Erbenvereinbarung wird nun vorgenommen

die Restauszahlungen werden nun vorgenommen

Zu guter letzt müssen noch die Erbenkonti aufgelöst werden.

6. Das Vorsorge-Team des Bestattungshaus Angel ist jederzeit für Sie da, wir helfen Ihnen bei

der Veräusserung des Hausrates einzeln oder Pauschal, je nach Ihren Wünschen

wir erstellen genaue Übersichten oder je nach Notwendigkeit ein detailiertes, genaues Inventar

der Auflösung der Wohnung. Wir räumen, reinigen und geben die Wohnug dem Vermieter, oder dem Nachmieter ab

der Veräusserung der Liegenschaft. Wir räumen und reinigen diese und wir veräussern Liegenschaften nach Ihren Wünschen.

je nach Wunsch übernehmen wir den Verkehr mit Ämtern, Erben und Vermächtnisnehmern. Wir füllen Formulare aus, führen Korrespondenz, erledigen wichtige Telefonate, richten Fonds ein und eröffnen Kontis

Wir für Sie in Halle!

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